Allgemeine Geschäftsbedingungen der Laggner Mietservice Friedrich-Ebert-Straße 25/7 89522 Heidenheim

1.) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Besteller, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird. Die Geltung widersprechender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten diesen schriftlich zugestimmt. In der Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung.

2.) Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend. Nebenabreden, insbesondere mit Vertretern und Kundendiensttechnikern haben keine Gültigkeit, bevor wir sie nicht schriftlich bestätigt haben. Das Gleiche gilt für jede Zusicherung von Eigenschaften des Liefergegenstandes oder unserer Leistungen.

Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes sowie technische Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen bis zur Lieferung vor, durch die jedoch die Interessen des Bestellers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen.

Alle Zeichnungen und Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind bei Nichterteilung des Auftrags zurückzugeben.

3.) An das Kaufangebot (Bestellung) ist der Besteller vier Wochen gebunden.

4.) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, die der Besteller in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Transportversicherung und Zollkosten, sie gehen zu Lasten des Bestellers.

5.) a) Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei, unter Ausschluss der Zurückhaltung, ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

b) Aufrechnung ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

c) Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem Bundesbankdiskont, mindestens aber 7% zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

d) Andere Zahlungsmittel als Bargeld oder Überweisung auf die von uns angegebenen Konten werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen trägt der Besteller.

e) Zahlungen tilgen immer die ältesten Rechnungen.

6.) Angaben über Fristen für Lieferungen oder Werkleistungen sind grundsätzlich unverbindlich, wenn nicht das Gegenteil vereinbart ist. Ist eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung von vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einbehaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt. Wird vor der Lieferung von dem Besteller in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird die vereinbarte Lieferfrist unverbindlich. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine neue, angemessene Lieferfrist vereinbaren.

Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf der Gegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ist die Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins von uns zu vertreten, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenützt verstrichen ist.

Schadenersatzansprüche des Bestellers setzen den Ablauf der Nachfrist voraus, sie sind in Fällen von von uns zu vertretenden Lieferverzögerungen beschränkt auf zumindest grob fahrlässige Vertragsverletzung durch uns oder unsere Mitarbeiter.

7.) Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzteren Fall hat uns der Besteller den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen, mindestens aber 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadensersatz.

Die Gefahr geht in allen Fällen mit der Aushändigung der Ware an die Transportperson auf den Besteller über. Das gilt auch, wenn wir durch eigene Leute transportieren. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr über, wenn wir ihm unsere Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.

8.) Die Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Der Besteller hat unser Eigentum ordnungsgemäß zu behandeln und für die Instandhaltung zu sorgen.

Der Besteller ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware zu seinen Lasten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden mit der Maßgabe zu versichern, dass die Rechte aus der Versicherung dem Verkäufer zustehen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, und/oder weist er uns die Versicherung nicht nach, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern.

Der Besteller darf über die Ware weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder sonst in irgendeiner Weise verfügen, solange er das Eigentum daran nicht erworben hat.

Er hat uns anzuzeigen, wenn die Ware von Dritten gepfändet werden sollte oder sonst eine Beeinträchtigung unserer Rechte zu befürchten ist. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware trotzdem vertragswidrig weiter, so tritt er uns schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenabreden und Sicherheiten ab. Der Besteller ist zum Einzug der Forderungen nicht berechtigt.

Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so sind wir berechtigt, Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und sie beim Besteller abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz.

Nimmt der Besteller zur Erfüllung seiner Kaufverpflichtungen ein von uns vermitteltes Bankdarlehen in Anspruch, so geht das Eigentum der Ware vom Zeitpunkt der Darlehensgewährung an, von uns auf die Bank zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der Bank aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller über.

Kommt der Besteller mit seinen Darlehensverpflichtungen in Verzug, so sind wir befugt, die offene Darlehensschuld gegenüber der Bank abzutragen mit der Folge, dass die Darlehensforderung auf uns übergeht. Das von der Bank erlangte Sicherungseigentum wird in diesem Falle zur Sicherung der auf uns übergegangenen Darlehensforderung von der Bank auf uns übertragen und erlischt erst bei vollständiger Bezahlung der Darlehensforderung durch den Besteller an uns.

Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, wieder an sich, dann ist der Besteller verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Entschädigung wird so berechnet, wie wenn der Besteller den Kaufgegenstand von Anfang an gemietet hätte.

9.) Für Mängel der von uns gelieferten Waren und unserer Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

a) Der Besteller muss den Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb sieben Tagen nach Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung schriftlich bei uns anzeigen, bei versteckten Mängeln innerhalb sieben Tagen nach Erkennbar werden. Für nicht rechtzeitig gerügte Mängel haften wir nicht.

b) Unsere Haftung beschränkt sich darauf, dass wir Waren und Werkleistungen, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar werden, unentgeltlich nach unserer Wahl bei uns oder dem Besteller nachbessern oder einwandfreie Ware als Ersatz liefern. Die mangelhafte Ware ist uns in ihrem ursprünglichen Zustand auf Verlangen zu übersenden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

c) Der Verkauf von gebrauchten Gegenständen, Maschinen und Geräteteilen erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung.

d) Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

e) Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge, Reifen, Buchsen etc.)

f) Gewährleistungsansprüche gegenüber uns stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.

g) Sind wir zur Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung nicht in der Lage, so kann der Besteller unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Preisherabsetzung fordern. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auch Schadensersatz vor allem für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Das gilt auch, soweit solche Ansprüche aus falscher Beratung unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, positiver Forderungsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss hergeleitet werden.

h) Sämtliche Ansprüche wegen Fehler verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist nach c). Für innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemachte aber nicht beseitigte Fehler wird bis zur Beseitigung des Fehlers Gewähr geleistet; so lange ist die Verjährungsfrist für diesen Fehler gehemmt. Sie endet jedoch in diesen Fällen drei Monate nach unserer Erklärung der Fehler sei beseitigt oder es liege kein Fehler vor.

10.) Der Besteller kann seine vertraglichen Rechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.

11.) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Wechseln oder Schecks ist Singen Htwl.. Wir haben das Recht, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

12.) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die Übrigen wirksam.

13.) Des Weiteren verweisen wir auf unsere allgemeinen Mietvertragsbedingungen unter www.lift-laggner.de